Infos zur Gewerkschaft
Über den GBA
Jedes einzelne Gewerkschaftsmitglied ist ein Teil der Gewerkschaftsbewegung. Da jedoch auch rund 1,2 Millionen Menschen einzeln und ohne entsprechende Organisation nur wenig erreichen würden, gibt es Gewerkschaften, denen die Mitglieder - je nach Job - angehören. Alle gemeinsam finden sich im Österreichischen Gewerkschaftbund ÖGB - der Dachorganisation - wieder.
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) ist Teil des ÖGB, hat mehr als 240.000 Mitglieder und vertritt die Anliegen der Beamten und vertraglich Bediensteten in den verschiedenen Berufsgruppen.
Der Gesetzgeber hat die Vertretung der Interessen der öffentlich Bediensteten, soweit sie innerbetrieblich gelagert sind, der Personalvertretung (PV) übertragen. Der Wirkungsbereich endet also im Ministerium, also beim Bundesminister.
Die überbetriebliche Interessensvertretung wiederum ist ausschließlich der Gewerkschaft vorbehalten. Sie ist also bei allen wichtigen Verhandlungen federführend (z.B. Gehaltsverhandlungen, Urlaubsansprüche etc.)
Gehaltserhöhungen sind keine Selbstverständlichkeit - sie müssen mit starken Argumenten und einer hohen Mitgliederanzahl im Rücken ausverhandelt werden.
Soziale Sicherheit ist nur mit einer starken Gewerkschaft zu schaffen.
Vergleich Personalvertretung und Gewerkschaft:
Personalvertretung | Gewerkschaft |
ist eine Einrichtung, die zur Vertretung der Bediensteten verpflichtet ist | ist ein privatrechtlicher Verein, der es sich zum Ziel gesetzt hat, zum Wohl der Kollegen und Kolleginnen zu arbeiten. |
betrifft jeden Bediensteten | die Mitgliedschaft ist freiwillig |
hat einen gesetzlich genau festgelegten Aufgabenbereich gemäß Personalvertretungsgesetz (PVG) | setzt sich Ziele und Aufgaben selbst (festgelegt in den Statuten) |
überwacht die Gesetzte und Verordnungen, insbesondere solche, die zu Gunsten der Bediensteten geschaffen wurden | hat Mitgestaltungsmöglichkeit für die Interessen der Arbeitnehmer im Rahmen der österreichischen Gesetzgebung |
hat genau festgelegte, formale Durchsetzungsmöglichkeiten und kaum Sanktionsmöglichkeiten | kann sich die Mittel, um Ziele durchzusetzen, frei wählen (bis zum Streik bzw. Versammlungen) |
kein Mitgliedsbeitrag, keine Geldgebarung | verlangt Mitgliedsbeiträge, daher auch Serviceleistungen möglich (z.B. Rechtsschutz, Versicherungen etc) |
Kompetenz auf Ebene Dienstelle (DA), Dienstbehörde (FA) und Ministerium (ZA) | hat unbeschränkte Möglichkeiten |
hat gesetzlich festgelgte Organe: Dienststellenversammlung Dienststellenausschuss (DA) Fachausschuss (FA) Zentralausschuss (ZA) | beschließt Organe selbst: Betriebsversammlung Betriebsausschuss Landesleitung Bundesleitung |