Gehaltsverhandlungen für 2022
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1. Gehaltsverhandlungsrunde
Wirtschaftsdaten liegen vor - kein Gehaltsabschluss
Die abgerechnete Inflationsrate von Oktober 2020 bis einschließlich September 2021 von 2,1 Prozent wurde außer Streit gestellt. Das prognostizierte Wirtschaftswachstum für das Jahr 2021 im Kontext der pandiemiebedingten Gesamtsituaton bildet gemeinsam mit der abgerechneten Inflation die Basis für die Verhandlungen. „Berücksichtigt werden muss auch die enorme Leistungsbereitschaft aller Kolleginnen und Kollegen im Öffentlichen Dienst, vor allem während der Pandemie. Ohne diesen großen Einsatz hätten wir die aktuelle Krisensituation bisher nicht so gut bewältigen können. Daher fordere ich eine dauerhafte Kaufkraftstärkung für alle öffentlich Bediensteten!“, hält Schnedl fest.
„Vereinbart wurde außerdem die Zielsetzung, dass das neue Gehaltsabkommen ab 1. Jänner 2022 in Kraft treten soll. Die Verhandlungen werden zeitnahe in voller Besetzung unter Beiziehen der Wirtschaftsforschungsinstitute fortgesetzt“, so Schnedl abschließend.
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