Fahrtkostenrückerstattung BVAEB
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Versicherte der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB) können einen Antrag auf Kostenrückerstattung für Fahrtkosten zur nächstgelegenen Behandlungstelle abgeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Entfernung mind. 20 km
- Abgabe des Antrages binnen 42 Monaten nach Inanspruchnahme der Leistung