Aufgaben des GBA
Über den GBA
Zweck der Gewerkschaft ist die Vertretung der beruflichen, wirschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen ihrer Mitglieder.
Dem Betriebsausschuss obliegt insbesondere
- die Vertretung der Mitglieder in innerbetrieblichen gewerkschaflichen Anliegen im Einvernehmen mit der Landesleitung bzw. Landesfachgruppenleitung.
- die Einberufung von Mitgliederversammlungen.
- die Erstattung von Vorschlägen und Anträgen an die Landesleitung bzw. Landesfachgruppenleitung.
- die Wahl der Delegierten zum Landestag.